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Rahmenvertragsabrufe

Ein aktueller Rahmenvertrag steht allen abrufberechtigen Bundesbehörden zur Verfügung. Das FMS kann über diesen Rahmenvertrag von allen unmittelbaren Bundesbehörden der öffentlichen Bundesverwaltung abgerufen und aufgrund einer bestehenden Bundeslizenz für das FMS kostenfrei genutzt werden. Der Rahmenvertrag beinhaltet folgende abrufbare Leistungen:

  • Initialberatung von Behörden in technischen, organisatorischen und fachlichen Fragestellungen zum Einsatz der LIP,
  • Konzeptions- und Entwicklungstätigkeiten zur Anpassung des FMS an die behördenspezifischen Anforderungen,
  • Einführung des FMS inkl. Überführung des Systems in die gewählte Betriebsumgebung,
  • Erstellung von Benutzerdokumentationen und deren Fortschreibung, wenn Änderungen oder Erweiterungen an den Formularen/ dem Verfahren durchgeführt worden sind,
  • der Abruf findet über das ITZBund statt,
  • Durchführung der Projektleitung.

Es gibt eine dezentrale Abrufberechtigung. Abrufberechtigt sind folgende Behörden:

  • unmittelbare Bundesverwaltung, soweit als abrufberechtigt aufgeführt. Wenn diese nicht aufgeführt sind, dann können sie problemlos nachgemeldet werden und sind dann auch abrufberechtigt.
  • mittelbare Bundesverwaltung, soweit diese einen Bedarf gemeldet haben und im RV aufgenommen wurden. Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung, die nicht aufgeführt wurden, können nur über eine Beauftragung des ITZBund, also mittelbar, abrufen.

Bei Fragen wenden Sie sich einfach über das Kontaktformular an uns.

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